Anmeldung & Aufnahme

Aufgenommen werden Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, die ihre Schulpflicht beendet (bei Wohnassistenz die Volljährigkeit erreicht) haben und:

  • für die eine weiterführende Ausbildung oder ein Arbeits- bzw. Lehrverhältnis (noch) nicht möglich ist (Tagesbetreuung),

  • sowie ihr Leben nicht ohne Unterstützung gestalten bzw. sich ohne Begleitung und Hilfe die Teilhabe am sozialen Leben der Gemeinschaft nicht sichern können (Wohnbetreuung).

In beiden Fällen muss eine Kostenübernahme durch die NÖ-Landesregierung erfolgen.

Nicht aufgenommen werden können in beiden Fällen InteressentInnen mit akuter Suchtproblematik bzw. Personen, die ausschließlich psychisch beeinträchtigt sind.


Informationen zu Anmeldeablauf & Erstgespräch